Statuten der Hermann Cohen-Gesellschaft 
 
 
Art. 3.:  
"Zweck der Gesellschaft ist es,

3.1. die wissenschaftliche Erschließung des Werkes von Hermann Cohen zu fördern und das Hermann Cohen-Archiv zu unterstützen,

3.2. die Philosophie Hermann Cohens in den philosophischen Debatten der Gegenwart zur Geltung zu bringen.

Dieser Aufgabe kommt die Gesellschaft nach, indem sie insbesondere - den internationalen Austausch über laufende und projektierte Forschungen unter ihren Mitgliedern und verwandten Institutionen pflegt und die Öffentlichkeit darüber informiert,

- wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten fördert,

- wissenschaftliche Tagungen veranstaltet, Lehraufträge an Hochschulen anregt und gegebenenfalls finanziert ... "

 

Sie können den ganzen Text der Statuten als PDF-Datei herunterladen.

Statuten [28.0 KB]

Diese Statuten sind mit ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung der Hermann Cohen-Gesellschaft am 7. Juni 2002 in Kraft getreten.

Der Präsident: Prof. Dr. Helmut Holzhey

Die Aktuarin: Dr. Ursula Renz

 

 
 

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  Ihnhaltsübersicht der  Statuten    
 

Name, Sitz, Zweck, 
Art. 1-3

   
  Mitgliedschaft, Art. 4-7    
  Organisation, Art. 9-12
  Änderung der Statuten,
Art. 13
   
  Auflösung, Art. 14